Gemäss SN Norm 592000 dürfen unter der Rückstauebene angeordnete Entwässerungsgegenstände, welche mit natürlichem Gefälle entwässert werden können, direkt über die Grundleitung entwässert werden, wenn der Rückfluss aus der Kanalisation mittels eines Rückstauverschlusses verhindert wird und folgende Bedingungen eingehalten werden:
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Die zu entwässernden Räume sind von untergeordneter Bedeutung, d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden.
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Der Benutzerkreis ist klein, und es steht zusätzlich eine Klosettanlage oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung.
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Bei Rückstau kann auf die Benutzung der Entwässerungsgegenstände verzichtet werden.
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Die Inbetriebnahme und Wartungsintervalle richten sich nach den Ziffern 6.6 und 6.7 der SN-Norm
Die Brunner Rückstauverschlüsse zeichnen sich durch eine durchdachte, betriebssichere Konstruktion aus. Die Rückstauklappen lassen sich einfach ausbauen. Damit kann eine einfache Wartung sichergestellt werden.
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